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Wie natürlich ist demokratische
Mitbestimmung in staatlichen Bildungseinrichtungen?
Die Diskussion um das wie und wie viel von
demokratischer Mitbestimmung in staatlichen Bildungseinrichtungen ist so alt,
wie die Grundsteinlegung zu dieser. Auch die aktuelle Debatte um ein neues NHG
(Niedersächsisches Hochschulgesetz) wirft die Frage nach Art und Umfang einer
studentischen Selbstverwaltung wieder auf. Die Verfasste Studierendenschaft ist ein wichtiger
Teil unseres demokratischen Systems für den Bereich der Hochschule und gibt
Studierenden die Möglichkeit, sich innerhalb ihrer Hochschule für ihre
Interessen einzusetzen. Ein Pendant soll sich auch in den Schulen finden.
Bereits in der Grundschule spielt demokratisches Lernen eine Rolle, denn die
Schule hat nicht zuletzt eine systemstabilisierende Funktion. Allerdings steht
das politische Lernen immer wieder in der Diskussion und wird in der
Schulpraxis auch wohl eher nebenbei oder gar nicht abgehandelt. In vielen
Fachdidaktiken nicht nur für den Primarbereich wird hier jedoch gerade
angesetzt. Die politische Dimension soll in den Schulen im kleinen und großen
Rahmen bedient werden und demokratische Teilhabe direkt erfahrbar werden
lassen. Eine Einsicht in die Notwendigkeit von Interessenvertretung und
Mitbestimmung ergibt sich hieraus ganz von selbst. Wie die konkrete Umsetzung
dieser aussieht und welche Modellprojekte es gibt, soll hier dargestellt
werden.
Dabei geht es ebenso wie in der
Hochschule bei der demokratischen Teilhabe nicht nur um politisches Engagement,
sondern auch um eine Minderheitenvertretung und demokratisches Lernen. Ein
demokratisches System muss Chancen geben, seine Meinung zu artikulieren, sich
zu organisieren und für seine Rechte einzustehen. Eine Demokratie kann nur
funktionieren, wenn ihre Mitglieder demokratisch denken und handeln. Jeder
Mensch muss die Möglichkeit haben, nicht nur passiv am demokratischen Prozess teilzuhaben,
indem er wählen geht, sondern auch aktiv an diesem zu partizipieren. Dies gilt
ebenso für Schülerinnen und Schüler. So möchte ich zuerst die
Geschichte der Schülervertretung und die heutigen Organe der Schule vorstellen,
die aktiv zur demokratischen Alltagskultur in der Schule beitragen.
Geschichte der Schülervertretung
Schule
ist Lebensraum!
Das Grundgesetz sagt: erst, wer
volljährig ist, hat das Recht über seine Belange und die anderer
mitzuentscheiden. Aber Demokratie kennt keine Altersgrenzen, sie ist ein
Prinzip, eine Staatsform, die lebendig sein muss. Mitbestimmung - als Grundidee
der Demokratie - muss für alle ständig zu erfahren und zu praktizieren sein..
Ein demokratischer Staat braucht eine Schule der Demokratie, eine Schule, in der
die Schülerinnen und Schüler über das mitbestimmen können, was sie betrifft,
nicht nur im Rahmen der "Schul- & Bildungspolitik".
Gerade Bildungspolitik muss auf gesellschaftliche Verhältnisse und
Anforderungen, die sich ständig wandeln, reagieren können. Bildungspolitik muss
veränderbar sein. Die notwendigen Entscheidungen hierzu dürfen jedoch nicht
irgendwelchen Schulbürokraten überlassen bleiben, sondern sie erfordern die
mehrheitliche Zustimmung aller Beteiligten. Erst wenn alle an Schule
Beteiligten -und wir Schüler/innen stellen hier die Mehrheit- an sie
betreffenden Fragen mitentscheiden dürfen, erst dann wird Schule demokratisch
sein und ihrem Anspruch gerecht kritische, tolerante und engagierte Menschen
(Zitat Schulgesetz) zu erziehen.
Schüler/innen dürfen nicht länger als ein Objekt der Erziehung gesehen werden,
sondern als eigenständig handelnde- und denkende Individuen, die reif genug
sind, ihren Lebensbereich zu gestalten.
Woher
kommt Schülervertretung?
Die Idee, Schüler/innen an der
Gestaltung der Schule zu beteiligen, kam bereits um die Jahrhundertwende auf.
Hintergründe waren die Anforderungen einer anwachsenden Sehnsucht nach
Demokratie und der Kampf gegen die Missstände der verwalteten Schulform.
Der „Disziplinlosigkeit und den Täuschungen“, dem „Verfall der Sittlichkeit bei
Jugendlichen“, der „hoffnungslosen Gesamtlage“ der Bildungspolitik den
„Lehrgefängnissen“, die die Schüler „geistig terrorisierten“, sollte durch
Schülermitbeteiligung, entgegengewirkt werden. Der Weg zum angestrebten Ziel
war aber eher pädagogisch als demokratisch, eine "harmonische
Schulgemeinschaft" -die Schulgemeinde- in der Schüler/innen und
Lehrer/innen ohne Konflikte miteinander arbeiten sollten. Der (Selbst)betrug:
durch die Einbeziehung der Schüler/innen in die Gestaltung ihrer Schule,
sollten sie sich selbst zu demokratischen Verhalten erziehen. Schülervertretung
(SV) also als "Gemeinschaftskunde", SV als Vorbild für die "große
Demokratie", Wahlen und Mitbestimmung im Erwachsenenleben! Der zweideutige
Charakter zeigt sich in der Pflicht der SV, an Disziplinierungsmaßnahmen gegen
unwillige Schüler/innen, zum Erhalt der „geistigen und sittlichen Zucht der
Schülergemeinschaft“ mitzuwirken. Dieses Konzept wurde - unterbrochen durch den
Nationalsozialismus - bis in die heutige Zeit verfolgt. Nach dem 2. Weltkrieg
versuchten die Alliierten die SV wieder zu aktivieren: Durch sie sollte der
"Reedukationsgedanke" - die erneute "Erziehung zur
Demokratie"- an die Schüler/innen herangetragen werden, Schüler/innen
sollten einmal mehr durch SV den Umgang mit demokratischen Spielregeln
erlernen. Ihr Tätigkeitsbereich wurde streng durch Verordnungen festgelegt. Er
beschränkte sich auf Bereiche wie „Blumen gießen“, „Schulfeste organisieren“,
„Sorge für Naturschutz“ u.ä.. Die SV sollte dazu beitragen, die Erziehungsformen
zu ändern. Man wollte, nach den negativen Erfahrungen im Nationalsozialismus,
weg von der irrationalen Autorität und strebte die freiwillige Unterordnung der
Schüler/innen durch wahre Autorität, Erziehung zu Pflichtbewusste in und zu
einsichtsvoller williger Mitarbeit an - wieder ging es also nicht um eine
richtige Mitbestimmung. Die SV wurde unter dem Deckmantel der Demokratisierung
der Schule in den Schulgesetzen verankert, faktisch war SV nicht mehr als ein
Instrument, mit dem der Gedanke Gehorsam durch Einsicht möglichst pädagogisch
umgesetzt wurde. Auf gar keinen Fall aber durfte SV die Funktion einer Interessenvertretung
übernehmen, da somit die geringe Chance bestanden hätte, daß sich Schüler/innen
gegen ihre Lehrer aufgelehnt hätten. Schule sollte ein zweites Heim werden,
ihre Aufgabe sei es „Schüler innerlich an sie zu binden... Schüler sollen stolz
sein auf ‘ihre’ Schule“. Auseinandersetzungen zwischen Schüler/innen und
Lehrer/innen paßte nicht in das Bild der propagierten harmonischen und
konfliktfreien Schulgemeinschaft. Doch Mitte der 60er schwand der Mythos der
harmonischen Schulgemeinschaft, es kamen immer stärker Forderungen nach einer
unabhängigen Interessensvertretung der Schüler/innen auf. Die Schülerschaft
distanzierte sich immer mehr von der rechtlosen SV, die zusammen mit der
Schülerzeitung die „demokratischen Feigenblätter“ einer undemokratischen
Gesellschaft sind. Sie sind bis heute Instrumente zur Verschleierung der
autoritären Strukturen der Schule geblieben (so die Delegierten auf dem ersten
Treffen „unabhängiger fortschrittlicher Schüler“). Schüler/innen wollten die
Schule nicht länger als einen konfliktfreien Raum sehen, sondern als
"Spiegel der Gesellschaft". Daher richtete sich die Kritik der
Schüler/innen nicht nur gegen die undemokratische Schule, sondern gegen das
gesamte Gesellschaftssystem.
Im Rahmen der Schüler- und Studentenbewegung kritisierten viele progressive
Schüler/innen die autoritäre Struktur der Schule in einer nur formaldemokratischen
Gesellschaft und die rechtlose, unterdrückte Stellung, die die Schüler in
dieser Gesellschaft einnehmen.
Viele SVen lösten sich tatsächlich auf, um aufzuzeigen, dass sich durch ihre
Abschaffung an der Schulwirklichkeit nichts verändert. Sie wollten nicht mehr
mitmachen. Stattdessen organisierten sie sich in politischen Schülergruppen,
die eine bessere Alternative zur SV darstellten.
Immer mehr Menschen - auch Pädagogen - begannen daran zu zweifeln, dass ein nur
scheinbar demokratisches Gremium, dessen Arbeit vollständig von einer/m nicht
demokratisch gewählten Schulleiter/in bestimmt wird, in der Lage sein könne,
ein demokratisches Bewusstsein zu schaffen. Auch die Idee der
"harmonischen Schulgemeinde" deren Teil SV sein sollte verlor an Boden.
Sie wurde entlarvt als Konfliktverschleierung, die die "wahren Machtverhältnisse
in der Schule künstlich verborgen hält". Die Kultusminister sahen sich
gezwungen, dem öffentlichen Druck nachzugeben und erkannten, dass eine in der
Schule geschaffene Schülerorganisation kontrollierbarer und berechenbarer war,
als Schüler/innen, die sich außerhalb der Schule organisierten. Die Rechte der
SV wurden scheinbar erweitert, für die Kultusministerien ging es aber darum,
den Schülergruppen das Wasser abzugraben, indem sie die SV wieder akzeptabel
machten. Die Rechnung ging auf - die Schülerprotestbewegung löste sich auf. Das
pädagogische Verständnis von SV allerdings änderte sich bis heute nicht. So
sehen SV-Ordnungen noch heute vor, dass die SV zur Aufgabe hat, „die Schüler
zur Mitverantwortung zu befähigen“ - also zu erziehen. Natürlich wird auch das
Recht der SV auf Interessensvertretung eingeschränkt - durch Klauseln, wie „Die
SV vertritt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule die
Interessen...“ Heute noch ist die SV nicht mehr als ein Übungsfeld
formaldemokratischen Verhaltens. Die Landesschülervertretung ist dabei ein Kind
des Kampfes fortschrittlicher Schüler gegen die Kultusbürokratie. Diese Strukturen
wurden gegen den Willen des Kultusministeriums durchgesetzt. So kämpft die
Landesschülervertretung Rheinland-Pfalz (LSV) schon seit ihrem Bestehen um die
Anerkennung ihrer eigenen Satzung von 1989 - diese wurde nur in Grundzügen 1991
ins Schulgesetz aufgenommen. Gleichzeitig sprechen sich die
CDU-Landesregierungen für eine Reform der Mitbestimmung an Schulen aus und
wollen die Beteligung der Schüler/innen weiter einschränken.
Organe der Schule
Als Einfluss nehmende Gruppen in der Schule gibt es einmal
die Lehrerinnen und Lehrer, dann die Schülerinnen und Schüler sowie deren
Eltern. Jede Gruppe kann für sich in Komitees, oder auch einzeln, Beschlüsse
fassen, die sie dann in der Schulkonferenz zur Abstimmung geben können.
Bisher ist die oberste Instanz die Schulkonferenz. Sie fällt
alle wichtigen Entscheidungen zu Themen wie z.B.: Projektwoche, Stundentafel,
bewegliche Ferientage u.a.
Den Vorsitz bei der Schulkonferenz hat der/die Schulleiter/in. Zusätzlich zu 12
Lehrern/innen sind auch 6 Schüler/innen und 6 Eltern vertreten und haben
Stimmrecht.
Schulleiter/in
Er/sie ist sozusagen der unabhängige Geschäftsführer/in, Personalchef/in und
Richter/in der Schule.
Er/sie sollte sich gleichermaßen um Lehrer- und Schüleranliegen kümmern.
Er/sie entscheidet auch in besonderen Fällen z.B. bei Beurlaubungen.
Lehrerkonferenz
..., so heißt die Versammlung aller Lehrer , in der diese über ihre Anliegen
und über ihre Anträge an die Schulkonferenz beraten, sie wählt 12 Vertreter für
die Schulkonferenz.
Fachkonferenzen
In den Fachkonferenzen treffen sich die Vertreter eines Faches, um spezifische
Belange zu beschließen (Bücher, Unterrichtsinhalte, Notengebung etc.). Die
gewählten Schüler/innen- (jeder Schüler/in hat die Möglichkeit, Vertreter zu
werden, siehe SV - Organisation), + Elternvertreter/in haben nur beratende
Stimme, dürfen aber jederzeit Anträge stellen.
Es folgt die Organisation der Schülervertretung (Pendant zur
Verfassten Studierendschaft)
Schülerrat
Vergleichbar mit der Lehrerkonferenz ist der Schülerrat eine Versammlung der
Schüler/innen, an der stellvertretend für alle, die Klassen- und Stufensprecher
der Klassen/Stufen teilnehmen, (Stellvertreter nur bei Verhinderung des
Hauptvertreters, oder auf besondere Einladung).
Der Schülerrat wählt am Anfang jedes Schuljahres den Schülersprecher/in (+ 2
Stellvertreter/innen) und 3 weitere Schüler/innen für die Schulkonferenz, in
die 6 Abgeordnete geschickt werden. Außerdem werden die SV-Lehrer/innen,
der/die Kassenwart/in und deren Prüfer/innen gewählt. Die Wahl der
Vertreter/innen für die Fachkonferenzen finden ebenfalls im Schülerrat statt.
Jede/r Schüler/in kann sich durch seine/n Klassensprecher/in zur Wahl eines
beliebigen Faches aufstellen lassen. Im Schülerrat haben alle Schüler/innen die
Möglichkeit, ihre Wünsche und Anliegen über ihre Klassensprecher einzubringen.
Zusätzlich sind auf Wunsch der Schüler bei einer Schülerratssitzung auch die 2
SV-Lehrer/innen anwesend. (Sie haben jedoch kein Stimmrecht, sind nur beratend
tätig.)
Schülersprecher/in
Wie es der Name sagt, spricht er oder sie stellvertretend für alle
Schüler/innen der Schule. Der oder die Schülersprecher/in vertritt uns alle
also vor den Lehrern/innen und dem/der Direktor/in.
Das Amt des/der Schülersprecher/in beinhaltet zusätzlich die Leitung der
Schülervertretung (SV) - Arbeit und die Organisation und Leitung der
Schülerratssitzungen und die Teilnahme in der Schulkonferenz.
SV-Gremium
Das sogenannte Gremium der SV kann man eigentlich nicht direkt in das
demokratische System der Schulorganisation einordnen. Es besteht aus
freiwilligen Mitarbeitern, die sich mind. einmal die Woche treffen, um
kurzfristige Aufgaben und Formalitäten zu erledigen und weitere Arbeiten der SV
zu besprechen. Offizielles Stimmrecht für schulpolitische Dinge hat diese
Gruppe nicht.
Klassensprecher/in / Kurssprecher/in
Die Klassensprecher/innen und die Oberstufensprecher/innen jedes Jahrgangs (pro
20 Schüler 1 Vertreter) vertreten ihre Klassen und Stufen im Schülerrat. Sie
sollten die Meinungen ihrer Mitschüler vertreten und darlegen und sollten in
deren Sinne ihre Stimme einsetzen. Außerdem dienen sie zur schnelleren
Rücksprache zwischen der SV und den Klassen, bzw. Stufen.
Jeder Stufe / Klasse steht auf Antrag und in Absprache mit
Klassen- bzw. Stufenleiter eine Stunde im Monat zur Besprechung von SV-,
Klassen- oder Stufenangelegenheiten zu.Die Kurssprecher haben keine Funktion in
der SV. Sie vertreten lediglich ihren Kurs vor dem/der unterrichtenden
Lehrer/in.
Vertreter für die Schulkonferenz
Sie vertreten die Schülerschaft. In unserer Schulkonferenz sitzen 3 Schüler/innen,
die vom Schülerrat gewählt werden sowie der/die Schulsprecher/in und die beiden
Stellvertreter/innen.
Vertreter für die Fachkonferenz
Auch in den Fachkonferenzen der einzelnen Fächer haben Eltern und Schüler eine
Vertretung. Der Schülerrat wählt aus einer Liste von freiwilligen
Schülern/innen am Anfang jedes Schuljahres diese Vertreter/innen. Die
Klassensprecher/innen und Jahrgangsstufensprecher/innen, können Ihre
Interessenten (jeder kann sich freiwillig dafür melden) in der 1. SV - Sitzung
jeden neuen Schuljahres zur Wahl stellen.
Die Gruppen in der Schule wollen natürlich alle ihr
Mitspracherecht. So ist alles ganz schön kompliziert und die Einflussnahme der
Schülerinnen und Schüler ist natürlich nicht so hoch, wie die der Verfassten
Studierendenschaft an den Hochschulen. Momentane Bestrebungen der
Landesregierung wollen zudem das Mitspracherecht der Schülerinnen und Schüler
weiter einschränken.
Als nächstes möchte ich eine Stellungnahme der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft zur Demokratieerziehung vorstellen.
Stellungnahme zur Demokratieerziehung der GEW
Die Schule der Demokratie ist die Demokratie lebende Schule.
Demokratie ist vor allem eine Lebensform, die sich in Menschen verankert, wenn
sie Demokratie erleben. Das Lehren der Bedeutung von Demokratie reicht für ein
demokratisches Leben nicht aus. Die wichtigste Aufgabe der Schule ist es, das
Zusammenleben zu lernen. Ein Zusammenleben der Vielfalt in der Gemeinsamkeit
ist menschheitsgeschichtlich bedeutsamer als diese oder jene Spezialkenntnis.
Viele fachspezifische Inhalte lassen sich zudem an anderen Orten intensiver,
richtiger und schneller lernen als in der Schule (z.B. die Fremdsprachen in
einer Umgebung der native speaker). Die Schule ist der gesellschaftlich
entscheidende und in dieser Weise einzigartige Ort, an dem die nachwachsenden
Generationen prägende Erfahrungen miteinander machen können: Erfahrungen, wie
sie miteinander leben wollen, wie sie das können und worauf es im weiteren
Leben ankommen soll.
Nur in der Schule treffen sich alle. Fast jeder andere Lebensbereich ist nach
den unterschiedlichsten Kriterien aufgeteilt, gespalten. Darum ist eine Schule
der Demokratie auch immer eine Schule für alle. Die Bedeutung einer gelebten
Demokratie in der Schule ist umso bedeutsamer, je mehr prägende Zeit eine
Schule in Anspruch nimmt. Wenn die Ganztagsschule kein Ort intensiver
Demokratieerfahrung ist, beschädigt sie die Demokratie, was immer auch in ihr
gelernt werden mag.
Bedacht und geklärt werden sollte,
was eine Schule der Demokratie wirklich auszeichnet.
wie immer wieder wahrgenommen werden kann, ob die Schule
tatsächlich eine Polis ist, ein Ort, an dem alle Beteiligten die gemeinsamen
Angelegenheiten gemeinsam regeln.
ob ein zergliedertes Schulwesen und eine spaltende
Schulstruktur dem demokratischen Anspruch der Vielfalt in der Gemeinsamkeit
nicht zuwiderlaufen.
Bewährt hat sich,
das demokratische Prinzip der Wahlfreiheit möglichst
umfangreich im Lernprozess selbst beginnen zu lassen, also in der Freiheit zur
Wahl der Inhalte, der Lernmethoden, der Lernzeiten etc.
wenn sich das für die Demokratie entscheidende Merkmal der
Mündigkeit aller darin erweist und dadurch gefördert wird, dass vielfältige
Formen der Selbsteinschätzung und der Selbstbewertung gepflegt werden.
wenn alles Lernen und Zusammenleben in der Schule vom
Prinzip des Umgangs in gleicher Augenhöhe durchdrungen ist. Herablassung,
gleich welcher Form, verletzt die Gleichwertigkeit bei aller Ungleichartigkeit.
wenn eine Feedback-Kultur gepflegt wird. Regelmäßiges
Feedback, auch mit Konsequenzen, kommt in der Schule der Funktion von Wahlen im
Staatswesen nahe.
wenn in der Schule möglichst viel Verantwortung unter allen
Beteiligten geteilt und wahrgenommen wird.
wenn die Schulentwicklung in einem Verantwortungsfünfeck
gesteuert wird. Dazu gehören: die Lernenden, ihre Eltern, die professionellen
Pädagogen/innen, die Partner der Schule aus dem Gemeinwesen und die Vertreter
des demokratischen Staates.
wenn sich die Schule dem Gemeinwesen öffnet und als
Nachbarschaftsschule versteht.
wenn die Schulleitung demokratisch gewählt wird und
abwählbar
ist.
wenn die Schule wirklich ein Ort ist, an dem alle willkommen
sind
– das gilt insbesondere für die Vielfalt der Kulturen.
wenn in der Schule Civil-Courage als wichtigste Tugend
gestützt
und gefördert wird (z.B. durch jährliche Auszeichnungen).
Wie man merkt gibt es Stimmen für mehr und Stimmen für
weniger Demokratie an Schulen. Doch es gibt auch Schulen, die sich selbst für
Demokratie einsetzen und Projekte ins Leben rufen. Eines hiervon möchte ich
hier vorstellen.
Demokratieprojekt an der Erich Kästner-Gesamtschule
Die Erich Kästner-Gesamtschule nimmt seit Frühjahr 2003 am
Projekt ‚Demokratie lernen und leben' teil. Es läuft bis 2007 und ist eines der
derzeit größten Projekte an deutschen Schulen. Inzwischen sind ca. 200 Schulen
in 13 Bundesländern beteiligt (Infos dazu unter www.blk-demokratie.de). In
Hamburg sind es außer unserer Schule 5 weitere Schulen (Gesamtschule Süderelbe,
das Corvey-Gymnasium, das Gymnasium Rahlstedt sowie die HR-Schulen
Theodor-Haubach und Osterbrook), mit denen wir in einem Netzwerk Zusammenarbeiten.
Wie der Name schon sagt, macht sich dieses Projekt für eine lebendige
Demokratie in der Schule stark. Es möchte möglichst viele Kinder und Jugendliche
für Demokratie interessieren und gewinnen. ‚Demokratie in der Schule' bedeutet
dabei nicht nur die Wahrnehmung verbriefter Rechte in der Schule und die
Beteiligung an Mitbestimmungsgremien wie Schülerrat und Schulkonferenz.
Vielmehr geht es um die Mitwirkung bei allen schulischen Belangen, bei der
Unterrichtsentwicklung, beim Schulleben und auch bei der äußeren Gestaltung der
Schule. Und es geht um ein faires und respektvolles Miteinander.
Daher richtet sich dieses Projekt auch an alle drei Gruppen, die mit Schule zu
tun haben: an SchülerInnen, Pädagog/innen und an Eltern. Es gibt viele
interessante Angebote und Ideen in diesem Projekt und auch viele
Herausforderungen. Alle können sich beteiligen!
Was ist an der EKG bisher gelaufen?
• Es wurde eine Projektgruppe eingerichtet, die das Projekt koordiniert. In
dieser Gruppe arbeiten Schüler/innen, Lehre/innen, die Schulleiterin, ein
Sozialpädagoge und Elternvertreter mit.
• Es wurde eine Litfaßsäule in der Pausenhalle aufgestellt,
auf der die Schulöffentlichkeit über
alles informiert wird, was zum Demokratieprojekt läuft.
• Der Elternrat und der Schülerrat haben Schulungen vom
Landesinstitut bekommen, wozu auch Treffen mit Schüler/Innen der anderen
Hamburger Demokratieschulen gehören.
• Am Ende des Schuljahres 2003/04 haben Schüler/innen
des GMK-LK ein größeres Diskussionsforum zum Thema ‚Kopftuchstreit'
veranstaltet, wozu sie Vertreter verschiedener politischer und religiöser
Positionen eingeladen haben.
• Im Jahrgang 8 hat zu Beginn des Schuljahres 2004/05
eine Projektwoche zur Gewaltprävention stattgefunden, die so viel Anklang fand,
dass dies jetzt jedes Jahr im Jahrgang 8 veranstaltet werden soll.
• Wes wurde eine Demokratieecke (Gruppentisch und
Bücherregal) im Raum 12 (Vorraum zur Bibliothek) eingerichtet. Auch einige
Computer mit Internetzugang wurden installiert. Inzwischen hat eine
Schülergruppe aus Jg. 13 für diesen Raum ein Nutzungskonzept mit Regeln und
Verantwortlichkeiten entwickelt, so dass dieser Raum als Schülerarbeitsraum für
Sek.II-Schüler/innen (vormittags) und Treffpunkt für Projektgruppen und Gremien
(nachmittags und abends) zur Verfügung steht.
• Es wurde eine AG zur Schulgestaltung am Hermelinweg
gegründet, die sich dafür engagieren, dass aus der Schule eine schönere und besser
zu nutzende Lernumgebung und ein angenehmerer Arbeitsplatz wird.
Was sind die weiteren Vorhaben an der EKG?
• Die Gewaltprävention an der EKG soll von den Vorhaben an der Primarstufe
und den Jahrgängen 5/6 (Faustlos, Faire Pause, Fairmittler) über die
Streitschlichterausbildung bis zur Projektwoche im Jahrgang 8 besser
miteinander verbunden werden. Die einzelnen Vorhaben sollen aufeinander
aufbauen. Man verspricht sich davon, dass sich mehr Schüler/innen beteiligen
und ihnen Möglichkeiten an die Hand gegeben wird, sich selbstständig und aktiv
gegen Gewalt zu behaupten. Eher mittel- und langfristig ist geplant, an der EKG
eine Schulcharta zu entwickeln. Die Vorhaben zur Gewaltprävention könnten dazu
ein erster Schritt sein.
• Die Schulgestaltung am Hermelinweg soll mit möglichst
großer Schülerbeteiligung vonstatten gehen. Gedacht ist an eine
Zukunftswerkstatt, die von einer Schülerdelegiertenversammlung getragen wird.
Auch das Kollegium soll mitbestimmend und gestaltend an diesem Prozess
teilnehmen.
• Für Schülerrat und Klassensprecher sollen weitere
Schulungen angeboten werden. Dabei soll an den positiven Erfahrungen der auch
an diesem Projekt beteiligten GS Süderelbe angeknüpft werden. Das
Schülerparlament an der Berner Au soll weiter gestärkt werden und kann für die
Schülerarbeit am Hermelinweg als Vorbild wirken.
• Die Öffentlichkeitsarbeit soll verbessert werden.
Dazu gehört neben der Litfaßsäule auch ein Newsletter, der auf der
Schul-Homepage veröffentlicht werden soll. Der erste Newsletter aus dem Dezember
2004 enthält grundlegende Informationen über das Projekt. Außerdem werden dort
laufend interessante Nachrichten aus diesem Projekt - auch aus anderen Schulen
- und Angebote zu Fortbildungen zu finden sein.
• Ein wichtiger Beitrag zur Demokratisierung von
Unterricht können kooperative Lernformen sein, wie sie derzeit durch das sog.
‚Regionalprojekt' , ein Fortbildungs- und Schulentwicklungsprojekt an der
Schule, von allen Lehrer/innen erprobt werden. In verschiedenen schulischen
Gruppen wurde der Wunsch geäußert, dass die Schüler/innen ein Feedback geben
beim Erproben der neuen kooperativen Lernformen.
Fazit
Man sieht also, dass auch in Schulen um Demokratie und
Mitbestimmung gekämpft werden muss. Was der Politik oft nicht lieb ist, wird
von Erziehungswissenschaftler/innen,
Pädagog/innen, Gewerkschaftler/inne aber auch von Lehrer/innen, Eltern
und Schüler/innen gefordert. Einzelne Projekte an Schulen zeigen den Willen zur
demokratischen Weiterentwicklung unserer Gesellschaft.
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