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Der Geist ist willig, doch das Gesetz ist schwach |
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Geschrieben von Johannes
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Freitag, 03 Februar 2006 |
Keine Rechtsgundlage für Langzeitstudiengebühren in Niedersachsen im Sommersemester 2006
Nach einem Urteil des Landgerichts Braunschweig besteht im kommenden
Semester keine Rechtsgrundlage für die Erhebung von
Langzeitstudiengebühren. Alle Betroffenen sollten so schnell wie
möglich versuchen, eventuell schon überwiesene Gebühren
zurückzubekommen, und sonst nicht oder nur mit dem Vermerk "unter
Vorbehalt" bezahlen. Der AStA der TU-Braunschweig hat dazu ein Anschreiben an das I-Amt verfasst, dass ihr unter www.asta.tu-bs.de bekommen könnt.
Mehr Infos: -> weiter
Das Urteil wurde mehr zufällig durch das
Verwaltungsgericht Braunschweig gefällt. Eine Studentin der FH
Braunschweig/Wolfenbüttel hatte dagegen geklagt, dass die Hochschule
das neue Gesetz zur Berechnung ihres Studienguthabens heranziehen
wollte, was für sie als Mutter zweier Kinder ein erheblich kürzeres
Studienguthaben bedeutet hätte. Das Gericht gab ihr nicht nur Recht,
sondern stellte gleichzeitig fest, dass es überhaupt keine Grundlage
für Langzeitgebühren im Sommersemester 2006 gibt. Hintergrund ist die
Einführung von allgemeinen Studiengebühren ab Wintersemester 2006/07
bzw. Sommersemester 2007, in deren Zuge auch die Langzeitgebühren neu
geregelt wurden. Das neue Gesetz, noch schnell über das
Haushaltbegleitgesetz eingeführt um nicht ein Semester Gebühren zu
verlieren, ist damit gültig und ersetzt das alte Gesetz. Da nach dem
neuen Gesetz erst ab Wintersemester 06/07 Gebühren fällig werden gibt
es im Sommersemester 06 eben keine. Geplant war das natürlich nicht,
das MWK hat auch schon angekündigt, dass noch ein neues Gesetz
eingebracht und beschlossen werden soll, um den Fehler zu beheben. Ob
ein so kurzfristiges Gesetz aber eine neue Klage übersteht ist fraglich.
Natürlich ist ein Semester ohne Langzeitgebühren nur ein kleiner Trost,
aber nett ist es trotzdem. Außerdem erfüllt mich persöhnlich ein große
Schadenfreude über den Fehler des MWK. Das kommt eben davon, wenn man
bei Politik so an Geld und Ansehen denkt, dass der Inhalt zweitrangig
wird. Jetzt ist Niedersachsen nicht nur das Bundesland, dass als erstes
Gebühren eingeführt hat, sondern auch eines mit einer Regierung die zu
blöd ist Gebühren einzuführen. Das wird den Stolz von Stratmann
und konsorten etwas dämpfen. Wenn das Gesetz den eigentlich
vorgesehenen Weg über Anhörung und zwei Lesungen gegangen wäre, hätte
wohl jemand den Fehler bemerkt.
Weitere Infos unter:
www.asta.tu-bs.de
www.studis-online.de
Verwaltungsgericht Braunschweig |
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Letztes Update ( Freitag, 03 Februar 2006 )
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