spacer
spacer search

Bildung schadet nicht
Kritische Bildung in Braunschweig und anderswo

Search
spacer
header
 
Bildung schadet nicht
wieso nicht?
Bildungswiki
Startseite
Links
News
Kontakt
Impressum
Themen
Hochschulpolitik
Bildungspolitik allg.
Sozialpolitik
Sonstiges
Links
Material
Nachrichtenarchiv
Archiv
Aktionstag
Proteste
Aktion UBERWACH!
Home arrow Hochschulpolitik arrow Der Geist ist willig, doch das Gesetz ist schwach

Der Geist ist willig, doch das Gesetz ist schwach Drucken E-Mail
Geschrieben von Johannes   
Freitag, 03 Februar 2006

Keine Rechtsgundlage für Langzeitstudiengebühren in Niedersachsen im Sommersemester 2006


Nach einem Urteil des Landgerichts Braunschweig besteht im kommenden Semester keine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Langzeitstudiengebühren. Alle Betroffenen sollten so schnell wie möglich versuchen, eventuell schon überwiesene Gebühren zurückzubekommen, und sonst nicht oder nur mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" bezahlen. Der AStA der TU-Braunschweig hat dazu ein Anschreiben an das I-Amt verfasst, dass ihr unter www.asta.tu-bs.de bekommen könnt.
Mehr Infos: -> weiter

Das Urteil wurde mehr zufällig durch das Verwaltungsgericht Braunschweig gefällt. Eine Studentin der FH Braunschweig/Wolfenbüttel hatte dagegen geklagt, dass die Hochschule das neue Gesetz zur Berechnung ihres Studienguthabens heranziehen wollte, was für sie als Mutter zweier Kinder ein erheblich kürzeres Studienguthaben bedeutet hätte. Das Gericht gab ihr nicht nur Recht, sondern stellte gleichzeitig fest, dass es überhaupt keine Grundlage für Langzeitgebühren im Sommersemester 2006 gibt. Hintergrund ist die Einführung von allgemeinen Studiengebühren ab Wintersemester 2006/07 bzw. Sommersemester 2007, in deren Zuge auch die Langzeitgebühren neu geregelt wurden. Das neue Gesetz, noch schnell über das Haushaltbegleitgesetz eingeführt um nicht ein Semester Gebühren zu verlieren, ist damit gültig und ersetzt das alte Gesetz. Da nach dem neuen Gesetz erst ab Wintersemester 06/07 Gebühren fällig werden gibt es im Sommersemester 06 eben keine. Geplant war das natürlich nicht, das MWK hat auch schon angekündigt, dass noch ein neues Gesetz eingebracht und beschlossen werden soll, um den Fehler zu beheben. Ob ein so kurzfristiges Gesetz aber eine neue Klage übersteht ist fraglich.

Natürlich ist ein Semester ohne Langzeitgebühren nur ein kleiner Trost, aber nett ist es trotzdem. Außerdem erfüllt mich persöhnlich ein große Schadenfreude über den Fehler des MWK. Das kommt eben davon, wenn man bei Politik so an Geld und Ansehen denkt, dass der Inhalt zweitrangig wird. Jetzt ist Niedersachsen nicht nur das Bundesland, dass als erstes Gebühren eingeführt hat, sondern auch eines mit einer Regierung die zu blöd ist Gebühren einzuführen. Das wird den Stolz von  Stratmann und konsorten etwas dämpfen. Wenn das Gesetz den eigentlich vorgesehenen Weg über Anhörung und zwei Lesungen gegangen wäre, hätte wohl jemand den Fehler bemerkt.

Weitere Infos unter:
www.asta.tu-bs.de
www.studis-online.de
Verwaltungsgericht Braunschweig
Letztes Update ( Freitag, 03 Februar 2006 )
 
< zurück   weiter >
Interessantes

 
 
© 2012 Bildung schadet nicht
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.
spacer