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Da sich schon wieder viel bei den Studiengebührenplänen in Niedersachsen getan hat gibt es hier ein Update des "Studiengebühren in Niedersachsen" Textes. Er ist gekürzt, da einige Aspekte eigene Texte bekommen haben. Sie sind Bestandteil des AStA Sonderinfos "Studiengebühren" und auch hier und hier zu finden.
Studiengebühren
sind nach wie vor das wichtigste Thema in der Hochschulpolitik. Ihre
Einführung würde für viele das Ende ihres Studiums
bedeuten, noch mehr würden sich aufgrund der Kosten gegen ein
Studium entscheiden. Eine Veränderung der Studiensituation
werden sie für alle mit sich bringen [1].
Schon zum
Wintersemester 04/05 Semester sind die Studienanfängerzahlen
um 5,5% auf 360.000 zurückgegangen [2] [3]. Die
Kultusministerkonferenz, die zu den Gebührenbefürwortern
gehört, schreibt dies in einer internen Analyse der Debatte um
die Gebühreneinführung zu. In
einer Pressemitteilung [4] wird diese Position relativiert und die
neuen Zulassungsbeschränkungen [5] werden mitverantwortlich
gemacht.
Seitdem
die Zuständigkeit für Studiengebühren im Januar den
Ländern zugesprochen wurde, gab es eine Vielzahl von Vorschlägen
zur Realisierung, die sich teilweise widersprachen oder schon Stunden
später widerrufen wurden. Auch in Niedersachsen hat sich einiges
getan, allerdings meist hinter den Kulissen in inoffiziellen
Gesetzentwürfen.
Nach den
Plänen der Landesregierung sollen die Gebühren zum
Sommersemester 2007 für alle eingeführt werden.
Erstsemester werden schon im Wintersemester 2006/07 zur Kasse
gebeten, da für sie kein Vertrauensschutz bezüglich der
Studienbedingungen gilt. Der Vertrauensschutz besagt, dass
Studierende eine angemessene Zeit – in diesem Fall ein Jahr –
haben müssen, sich auf veränderte Studienbedingungen
einzustellen. Um zum Sommersemester 2007 Gebühren erheben zu
können, muss also spätestens zum Anfang des Sommersemestes
2006 ein Gesetz zur Einführung von Studiengebühren
verabschiedet sein. Normalerweise regelt das Niedersächsische
Hochschulgesetz (NHG) jegliche Form von Studiengebühren – auch
die Verwaltungskostenbeiträge und Langzeitstudiengebühren,
die direkt in den Landeshauhalt fließen. Auch für
allgemeine Studiengebühren war eine Regelung über das NHG
geplant, wird jetzt aber durch einen Paragraphen im
Haushaltsbegleitgesetz ersetzt. (Mehr dazu siehe „Gebühren
hintenrum“)
Die
Gebühren sollen 500€ pro Semester betragen und den Hochschulen
zugute kommen – zweckgebunden für die Verbesserung von Studium
und Lehre. Allerdings sieht der Zukunftsvertrag, den Hochschulen und
Landesregierung Anfang Oktober unterzeichnet haben [6] dies nur vor,
„soweit [es] nicht anders gesetzlich geregelt“ ist. Dass die
Gebühren per Haushaltsbegleitgesetz eingeführt werden,
lässt eher darauf schließen, dass ein Teil im
Landeshaushalt verschwinden wird. Selbst wenn die Gebühren
vollständig an die Hochschulen gehen, gleichen sie kaum die
Kürzungen der letzen Jahre und durch den Zukunftsvertrag aus.
Zahlen müssen alle, Wissenschaftsminister Stratmann rechnet mit
gerade mal 10% Ausnahmen. Seine Kollegen aus Baden-Württemberg
und Nordrhein-Westfahlen setzen deutlich mehr an. Vielleicht ist die
niedrige Schätzung auch taktisch, um die Hochschulen auf Linie
zu halten. Denn wenn Studierende nicht zahlen müssen, entfallen
die Gebühren auch als Einnahmen für die Hochschule, vom
Land ersetzt werden sie nicht. Es gibt aber nur wenige Möglichkeiten
von den Gebühren befreit zu werden:
Ausgenommen sind auch ausländische
Studierende aus staatlichen Austauschprogrammen und ein paar weitere
fast nie auftretende Fälle. Alle anderen müssen zahlen,
egal ob sie Bafög beziehen, aus Namibia kommen oder sowieso
schon 15 Stunden in der Woche arbeiten müssen. Genauso wie an
dem restlichen Konzept kann sich aber auch an den Ausnahmen noch
täglich etwas ändern – wohl aber kaum in Richtung mehr
Ausnahmen. Finanziert werden sollen die Gebühren über
Kredite. Wie genau steht noch nicht fest, mehr dazu in
„Studienkredite“. Um Ausfälle bei den Krediten abzufangen,
ist angedacht, die Hochschulen zu verpflichten mit 6% der Gebühren
einen Ausfallfonds einzurichten. Aus deisem werden die Kreditgeber
bezahlt, falls die ehemaligen Studierenden nicht zahlen können.
Von 575€ Studiengebühren (davon 75€
Verwaltungskostenbeitrag) gehen also 75€ direkt in die Landeskasse,
30€ zahlen die Hochschulen an Kreditanstalten. Die
Langzeitstudiengebühren werden, entgegen erster Planungen, nicht
entfallen. Sobald das Studienguthaben von Regelstudienzeit plus vier
Semestern aufgebraucht ist müssen keine Studiengebühren
mehr gezahlt werden. Statt dessen werden dann Langzeitstudiengebühren
von mindestens 600€ (+75€ Verwaltungskosten) fällig. Diese
gehen bis auf pauschal 5 Mio. für alle Hochschulen zusammen,
direkt an das Land, das sich davon Einnahmen von 9,3 Mio. Euro im
Jahr verspricht (bis jetzt 8 Mio.). Die Langzeitgebühren erhöhen
sich alle 2 Semester um 100€ auf maximal 800€ pro Semester.
Es kommt also noch einiges auf uns zu in
diesem Semester. Das letzte Wort in Punkto Studiengebühren ist
noch lange nicht gesprochen. Mehr Infos zu Studiengebühren gibt
es in den weiteren Artikeln dieses Infos und regelmässig unter
www.asta.tu-bs.de,
www.bildung-schadet-nicht.de
und auf den Mensatischen.
[1]
http://www.bildung-schadet-nicht.de/content/view/70/45/
[2]
http://www.n-tv.de/578838.html
[3]
http://www.his.de/Service/Publikationen/Presse/pm-kia200510
[4]
http://www.kmk.org/aktuell/pm050915.htm
[5]
http://www.asta.tu-bs.de/asta_info/WiSe0405_Nr02.html#nhzg
[6]
http://www.mwk.niedersachsen.de/master/C13754617_L20_D0_I731.html
[7]
http://www.bildung-schadet-nicht.de/downloads/NHG29062005.pdf
[8]
http://www.newsclick.de/
[9]
http://www.bildung-schadet-nicht.de/downloads/rundblick_174_A4.pdf |