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Am 12.7. hat das niedersächsische Kabinett dem
Zukunftsvertrag den Wissenschaftsminister Stratmann mit den
Hochschulen ausgehandelt hatte zugestimmt. Ein Zukunftsvertrag, der
die Hochschulen vertraglich vor weiteren Kürzungen schützt
wurde schon im Rahmen der letzen Kürzungswelle versprochen, kam
aber lange nicht zustande, da die Vorschläge des Landes weitere
Kürzungen enthielten. Nun haben die Hochschulen aber nach langen
Verhandlungen doch unterschrieben, und sich damit verpflichtet
Studiengebühren zu erheben und weitere Kürzungen
hinzunehmen. Was der Zukunftsvertrag genau bedeutet wird im Folgenden
erläutert.
In einer Pressemitteilung hat das Ministerium für
Wissenschaft und Kultur (MWK) einige Eckpunkte des Zukunfsvertrages
vorgestellt:
Sicherung der landesseitigen Gegenfinanzierung von Projekten
im Rahmen der Exzellenzinitiative;
Da sich Bund und Länder auf die „Exzellenzinitiative“
geeinigt haben ist es selbstverständlich, dass die versprochenen
Mittel auch ausgezahlt werden.
Einführung sozialverträglicher Studienbeiträge
mit 500 € pro Semester als Obergrenze zum WS 2006/07 nach
Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen und uneingeschränkte
Sicherung der Einnahmen als zusätzliche Einnahmen der
Hochschulen (als Drittmittel) zur Verbesserung der Lehre;
Die Hochschulen hatten gedroht sich im Falle weiterer Kürzungen
zu weigern Studiengebühren zu erheben. Jetzt sind sie
Vertraglich dazu verpflichtet – obwohl es neue Kürzungen gibt,
die im selben Vertrag festgelegt wurden.
Befreiung der Hochschulen, nicht nur der
Stiftungshochschulen, von Einschränkungen im Wege der
Haushaltswirtschaft (z.B. Einstellungsstopp,
Wiederbesetzungssperren);
Die Hochschulen können wieder neue Mitarbeiter einstellen,
bezahlen müssen sie diese natürlich selbst.
Verpflichtung der Hochschulen, einen Innovations- und
Berufungspool aus ihrem Budget zu bilden (1,5% für
Universitäten, 0,2% für wissenschaftlich-künstlerische
und Fachhochschulen) – der diesen zur Stärkung der
Eigenverantwortung im Rahmen der Hochschulautonomie verbleibt;
Dieser Punkt vertuscht, was hinter der Verpflichtung steckt und
wofür die Mittel gebraucht werden. Es handelt sich zum einen um
mittel zur Finanzierung besonders teurer Berufungen (z.B. für
die Anschaffung neuer Geräte für eine neue Professorin oder
einen neuen Professor), aber auch um so profane Dinge wie
Baumaßnahmen an den Hochschulen. Das betont wird, dass der Topf
an den Hochschulen verbleibt ist insofern besonders interessant, als
dass sie ihn ja selbst füllen müssen und er vorher vom MWK
gefüllt wurde. 25 Millionen Euro pro Jahr spart man hier an den
Hochschulen, ohne das mit einem Wort zu erwähnen.
Einführung der formelgebundenen Mittelzuweisung bei den
Universitäten und Anpassung des Systems bei den
Fachhochschulen;
Bis vor kurzem wurden die Universitäten immer gleich
gefördert. Mit der formelgebundenen Mittelzuweisung werden die
Finanzmittel teilweise nach Ergebnis der Evaluierungen verteilt. Ist
beispielsweise Hannover gut evaluiert und Braunschweig weniger gut,
bekommt Hannover mehr Geld und Braunschweig weniger als sonst.
Insgesamt 10% des Gesamtetats der Hochschulen sollen so verteilt
werden, wenn das System voll eingeführt ist. Momentan befindet
es sich in einer Probephase, in der nur 3% der Mittel
leistungsbezogen verteilt werden.
Besoldungs- und Tarifanpassungen, die 0,8 % je Anpassung
übersteigen, sowie Anpassungen der Beihilfe- und
Versorgungsleistungen werden den Hochschulen erstattet, die durch
Effizienzsteigerungen erwirtschaftet werden sollen;
Gegen diesen Punkt hatten sich die Hochschulleitungen lange
gewehrt und das aus gutem Grund. Denn wenn alles über 0,8%
erstattet wird bedeutet das auch, dass die 0,8% von den Hochschulen
selbst getragen werden müssen. Die Effizienzsteigerung kann man
sich dann wohl so vorstellen, das jedes Jahr 1% der Belegschaft
entlassen werden muss, bzw. Stellen nicht neu besetzt werden.
Insgesamt kostet das die Hochschulen jedes Jahr 7-8 Millionen Euro
mehr. Also 2006 8 Mill. €, 2007 16 Mill, € und so weiter.
Der Vertrag und eventuelle Änderungen bedürfen der
Zustimmung des Landtages als weiteres Signal, dass die
Landesregierung sich an diesen Vertrag nicht nur politisch, sondern
auch rechtlich gebunden weiß.
Die rechtliche Bindung wird, was die Finanzmittel angeht, durch
Haushaltsnotlagen auszuhebeln sein. Die Studierendenwerke bekommen
beispielsweise auch weniger Geld, als ihnen gesetzlich zugesichert
ist. Der Haushalt steht über den Gesetzen. Wenn beschlossen
wird, das kein Geld da ist, dann wird auch keines ausgezahlt.
Gerüchten zufolge hat der Zukunftsvertrag auch eine Klausel, die
genau diesen Fall regelt. In Haushaltsnotlagen kann auch weniger an
die Hochschulen ausgezahlt werden als Vertraglich zugesichert.
Folgen aus dem Zukunfsvertrag
Im Jahr 2006 werden die Hochschulen ca. 33 Millionen
Euro weniger
haben als 2005. 2007 sind es ca. 40 Millionen, 2008 48 Mill, 2009 55
Mill. und 2010 sind es 63 Millionen. Das Hochschuloptimierungskonzept
(HOK) implizierte Kürzungen von ca. 50 Mill. Euro. Hierzu ist
allerdings zu sagen, dass es nicht notwendig jedes Jahr eine
Gehaltserhöhung gibt. Es könnten also auch weniger Kürzungen werden.
Erste direkt abzusehende Folgen sind beispielsweise eine
Großrechnerhalle an der Uni Hannover, die vorerst nicht gebaut
werden kann (Ob der tolle Supercomputer dann wohl im Regen steht?),
oder beispielsweise die Bibliothek am Campus Nord in Braunschweig,
die nicht in der vorgesehenen Form realisiert werden kann. Auch
andere Hochschulen sind von den Kürzungen bei den Baumaßnahmen
betroffen. Die restlichen Kürzungen müssen anders
aufgebracht werden. An der TU Braunschweig belaufen sich die
Kürzungen auf 2,3 Millionen Euro durch den Innovationspool zu
denen jährlich etwa 1 Million Euro durch Tarifanpassungen
hinzukommt. Auch hier gilt wieder, dass es nicht jedes Jahr eine Gehaltserhöhung geben muss, es kann also auch weniger werden.
Angesichts dieser Zahlen fragt man sich natürlich
wieso die
Hochschulen so einem Vertrag zugestimmt haben. Schließlich
manifestieren sie damit neue Kürzungen und versprechen –
teilweise entgegen der Beschlusslage im Präsidium – trotz
neuer Kürzungen Studiengebühren zu erheben. Doch dazu muss
man wissen, dass der Vertrag innerhalb der Landesregierung durchaus
umstritten ist. Finanzminister Möllring ist gegen den Vertrag,
er würde gern mehr an den Hochschulen kürzen und sich auch
für die Zukunft Kürzungsmöglichkeiten an den
Hochschulen offenhalten. Hätten alle Hochschulen nicht
unterschrieben, hätten sie mit weiteren Kürzungen rechnen
müssen. Einige Hochschulleitungen sind ausserdem so passiv, dass
sie gar nicht daran denken sich gegen die Landesregierung aufzulehnen
und mehr zu fordern, sobald diese unterschreiben müssen alle
anderen nachziehen, da sie sonst zum Spielball des Finanzministeriums
würden. Der Präsident der Uni Hildesheim sieht die
Kürzungen nicht so kritisch, schließlich wären die
Unigebäude noch nicht einsturzgefärdet. Prof. Dr. Kurt von
Figura ,Sprecher der Landeshochschulkonferenz lobt den
Zukunftsvertrag gar in den höchsten Tönen. Wirklich unterschrieben ist
der Vertrag angeblich noch nicht. Beide Seiten haben zugestimmt, aber
unterschrieben wird der Vertrag wohl erst nach der Sommerpause, wenn
alle aus dem Urlaub zurück sind.
Der Hochschulvertrag hat nichts Positives für die
Hochschulen, die vielbeschworene Planungssicherheit ist relativ,
Kürzen kann man trotzdem, es ist nur etwas schwerer geworden.
Das ist auch die einzige Hoffnung, die man an den Vertrag knüpfen
kann, denn entgegen dem Vertrag bei den Hochschulen zu kürzen
bedeutet einen Glaubwürdigkeitsverlust bei der Regierung.
Trotzdem bleibt der Vertrag meiner Meinung nach ein beeindruckendes
Zeichen staatlicher Erpressung sowie Macht und Mutlosigkeit der
Landeshochschulkonferenz.
Hier habe ich nochmal einige Links zum Thema zusammengesucht:
Braunschweiger Zeitung
Pressemitteilung der Landeshochschulkonferenz
Hannoversche Allgemeine
LandesAStenKonferenz Niedersachsen
Pressemitteilung des MWK |