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Zukunftsvertrag – Studiengebühren und neue Kürzungen Drucken E-Mail
Geschrieben von Johannes   
Samstag, 16 Juli 2005

Am 12.7. hat das niedersächsische Kabinett dem Zukunftsvertrag den Wissenschaftsminister Stratmann mit den Hochschulen ausgehandelt hatte zugestimmt. Ein Zukunftsvertrag, der die Hochschulen vertraglich vor weiteren Kürzungen schützt wurde schon im Rahmen der letzen Kürzungswelle versprochen, kam aber lange nicht zustande, da die Vorschläge des Landes weitere Kürzungen enthielten. Nun haben die Hochschulen aber nach langen Verhandlungen doch unterschrieben, und sich damit verpflichtet Studiengebühren zu erheben und weitere Kürzungen hinzunehmen. Was der Zukunftsvertrag genau bedeutet wird im Folgenden erläutert.

In einer Pressemitteilung hat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) einige Eckpunkte des Zukunfsvertrages vorgestellt:

Sicherung der landesseitigen Gegenfinanzierung von Projekten im Rahmen der Exzellenzinitiative;

Da sich Bund und Länder auf die „Exzellenzinitiative“ geeinigt haben ist es selbstverständlich, dass die versprochenen Mittel auch ausgezahlt werden.

Einführung sozialverträglicher Studienbeiträge mit 500 € pro Semester als Obergrenze zum WS 2006/07 nach Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen und uneingeschränkte Sicherung der Einnahmen als zusätzliche Einnahmen der Hochschulen (als Drittmittel) zur Verbesserung der Lehre;

Die Hochschulen hatten gedroht sich im Falle weiterer Kürzungen zu weigern Studiengebühren zu erheben. Jetzt sind sie Vertraglich dazu verpflichtet – obwohl es neue Kürzungen gibt, die im selben Vertrag festgelegt wurden.

Befreiung der Hochschulen, nicht nur der Stiftungshochschulen, von Einschränkungen im Wege der Haushaltswirtschaft (z.B. Einstellungsstopp, Wiederbesetzungssperren);

Die Hochschulen können wieder neue Mitarbeiter einstellen, bezahlen müssen sie diese natürlich selbst.

Verpflichtung der Hochschulen, einen Innovations- und Berufungspool aus ihrem Budget zu bilden (1,5% für Universitäten, 0,2% für wissenschaftlich-künstlerische und Fachhochschulen) – der diesen zur Stärkung der Eigenverantwortung im Rahmen der Hochschulautonomie verbleibt;

Dieser Punkt vertuscht, was hinter der Verpflichtung steckt und wofür die Mittel gebraucht werden. Es handelt sich zum einen um mittel zur Finanzierung besonders teurer Berufungen (z.B. für die Anschaffung neuer Geräte für eine neue Professorin oder einen neuen Professor), aber auch um so profane Dinge wie Baumaßnahmen an den Hochschulen. Das betont wird, dass der Topf an den Hochschulen verbleibt ist insofern besonders interessant, als dass sie ihn ja selbst füllen müssen und er vorher vom MWK gefüllt wurde. 25 Millionen Euro pro Jahr spart man hier an den Hochschulen, ohne das mit einem Wort zu erwähnen.

Einführung der formelgebundenen Mittelzuweisung bei den Universitäten und Anpassung des Systems bei den Fachhochschulen;

Bis vor kurzem wurden die Universitäten immer gleich gefördert. Mit der formelgebundenen Mittelzuweisung werden die Finanzmittel teilweise nach Ergebnis der Evaluierungen verteilt. Ist beispielsweise Hannover gut evaluiert und Braunschweig weniger gut, bekommt Hannover mehr Geld und Braunschweig weniger als sonst. Insgesamt 10% des Gesamtetats der Hochschulen sollen so verteilt werden, wenn das System voll eingeführt ist. Momentan befindet es sich in einer Probephase, in der nur 3% der Mittel leistungsbezogen verteilt werden.

Besoldungs- und Tarifanpassungen, die 0,8 % je Anpassung übersteigen, sowie Anpassungen der Beihilfe- und Versorgungsleistungen werden den Hochschulen erstattet, die durch Effizienzsteigerungen erwirtschaftet werden sollen;

Gegen diesen Punkt hatten sich die Hochschulleitungen lange gewehrt und das aus gutem Grund. Denn wenn alles über 0,8% erstattet wird bedeutet das auch, dass die 0,8% von den Hochschulen selbst getragen werden müssen. Die Effizienzsteigerung kann man sich dann wohl so vorstellen, das jedes Jahr 1% der Belegschaft entlassen werden muss, bzw. Stellen nicht neu besetzt werden. Insgesamt kostet das die Hochschulen jedes Jahr 7-8 Millionen Euro mehr. Also 2006 8 Mill. €, 2007 16 Mill, € und so weiter.

Der Vertrag und eventuelle Änderungen bedürfen der Zustimmung des Landtages als weiteres Signal, dass die Landesregierung sich an diesen Vertrag nicht nur politisch, sondern auch rechtlich gebunden weiß.

Die rechtliche Bindung wird, was die Finanzmittel angeht, durch Haushaltsnotlagen auszuhebeln sein. Die Studierendenwerke bekommen beispielsweise auch weniger Geld, als ihnen gesetzlich zugesichert ist. Der Haushalt steht über den Gesetzen. Wenn beschlossen wird, das kein Geld da ist, dann wird auch keines ausgezahlt. Gerüchten zufolge hat der Zukunftsvertrag auch eine Klausel, die genau diesen Fall regelt. In Haushaltsnotlagen kann auch weniger an die Hochschulen ausgezahlt werden als Vertraglich zugesichert.

Folgen aus dem Zukunfsvertrag

Im Jahr 2006 werden die Hochschulen ca. 33 Millionen Euro weniger haben als 2005. 2007 sind es ca. 40 Millionen, 2008 48 Mill, 2009 55 Mill. und 2010 sind es 63 Millionen. Das Hochschuloptimierungskonzept (HOK) implizierte Kürzungen von ca. 50 Mill. Euro. Hierzu ist allerdings zu sagen, dass es nicht notwendig jedes Jahr eine Gehaltserhöhung gibt. Es könnten also auch weniger Kürzungen werden.

Erste direkt abzusehende Folgen sind beispielsweise eine Großrechnerhalle an der Uni Hannover, die vorerst nicht gebaut werden kann (Ob der tolle Supercomputer dann wohl im Regen steht?), oder beispielsweise die Bibliothek am Campus Nord in Braunschweig, die nicht in der vorgesehenen Form realisiert werden kann. Auch andere Hochschulen sind von den Kürzungen bei den Baumaßnahmen betroffen. Die restlichen Kürzungen müssen anders aufgebracht werden. An der TU Braunschweig belaufen sich die Kürzungen auf 2,3 Millionen Euro durch den Innovationspool zu denen jährlich etwa 1 Million Euro durch Tarifanpassungen hinzukommt. Auch hier gilt wieder, dass es nicht jedes Jahr eine Gehaltserhöhung geben muss, es kann also auch weniger werden.

Angesichts dieser Zahlen fragt man sich natürlich wieso die Hochschulen so einem Vertrag zugestimmt haben. Schließlich manifestieren sie damit neue Kürzungen und versprechen – teilweise entgegen der Beschlusslage im Präsidium – trotz neuer Kürzungen Studiengebühren zu erheben. Doch dazu muss man wissen, dass der Vertrag innerhalb der Landesregierung durchaus umstritten ist. Finanzminister Möllring ist gegen den Vertrag, er würde gern mehr an den Hochschulen kürzen und sich auch für die Zukunft Kürzungsmöglichkeiten an den Hochschulen offenhalten. Hätten alle Hochschulen nicht unterschrieben, hätten sie mit weiteren Kürzungen rechnen müssen. Einige Hochschulleitungen sind ausserdem so passiv, dass sie gar nicht daran denken sich gegen die Landesregierung aufzulehnen und mehr zu fordern, sobald diese unterschreiben müssen alle anderen nachziehen, da sie sonst zum Spielball des Finanzministeriums würden. Der Präsident der Uni Hildesheim sieht die Kürzungen nicht so kritisch, schließlich wären die Unigebäude noch nicht einsturzgefärdet. Prof. Dr. Kurt von Figura ,Sprecher der Landeshochschulkonferenz lobt den Zukunftsvertrag gar in den höchsten Tönen. Wirklich unterschrieben ist der Vertrag angeblich noch nicht. Beide Seiten haben zugestimmt, aber unterschrieben wird der Vertrag wohl erst nach der Sommerpause, wenn alle aus dem Urlaub zurück sind.

Der Hochschulvertrag hat nichts Positives für die Hochschulen, die vielbeschworene Planungssicherheit ist relativ, Kürzen kann man trotzdem, es ist nur etwas schwerer geworden. Das ist auch die einzige Hoffnung, die man an den Vertrag knüpfen kann, denn entgegen dem Vertrag bei den Hochschulen zu kürzen bedeutet einen Glaubwürdigkeitsverlust bei der Regierung. Trotzdem bleibt der Vertrag meiner Meinung nach ein beeindruckendes Zeichen staatlicher Erpressung sowie Macht und Mutlosigkeit der Landeshochschulkonferenz.

Hier habe ich nochmal einige Links zum Thema zusammengesucht:

Braunschweiger Zeitung
Pressemitteilung der Landeshochschulkonferenz
Hannoversche Allgemeine
LandesAStenKonferenz Niedersachsen
Pressemitteilung des MWK
Letztes Update ( Montag, 18 Juli 2005 )
 
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